Das ist eine Gewerkschaft

Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung von und für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. 

Durch das Grundgesetz (Artikel 9, Absatz 3) hat jeder Beschäftigte das Recht, Vereinigungen zu bilden, um ihre Interessen in der Arbeitswelt zu wahren. Nur Arbeitgeber und Gewerkschaften können, laut Tarifvertragsgesetz §2, Tarifvertragsparteien sein – also Tarifverträge verhandeln und abschließen dürfen.


 Grundlegende Anforderungen an Gewerkschaften

  • Ist eine Freiwillige Vereinigung
  • Der Zweck ist es, Arbeitsbedingungen und Wirtschaftsbedingungen zu fördern und zu wahren
  • Ist finanziell, personell und organisatorisch unabhängig von Dritten
  • Ist eine demokratische Organisation


Tarifrechtliche Anforderungen

  • Soziale Mächtigkeit: Muss sich durchsetzen können
  • Tarifwilligkeit: Muss bereit und fähig sein, zu verhandeln und Abschlüsse zu erzielen
  • Durchsetzungswille: Muss den Willen haben Tarifverhandlungen zu führen und tarifrechtliche Forderungen durchzusetzen


Die acht größten Mitgliedgewerkschaften, mit rund sechs Millionen Gewerkschaftern, sind Mitglied im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Sie verhandeln unabhängig mit den Arbeitgebern über tarifpolitische Verbesserungen und vertreten ihre Mitglieder in den Betrieben:

  • ver.di: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
  • IG Bau: IG Bauen-Agrar-Umwelt
  • IG BCE: Bergbau, Chemie, Energie
  • EVG: Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft
  • GEW: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
  • IG Metall
  • NGG: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
  • GdP: Gewerkschaft der Polizei
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